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Abschluss des Gewässerrandstreifenprojektes im Nationalpark Unteres Odertal

Kleine Anfrage „Abschluss des Gewässerrandstreifenprojektes im Nationalpark Unteres Odertal“ herunterladen (PDF, 226 KB)

(Nr. 2064 – Benjamin Raschke) Im Nationalpark Unteres Odertal wurde von 1992 bis 2006 ein Gewässerrandstreifenprojekt durchgeführt, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) im Rahmen der Förderung von Naturschutzgroßprojekten mit gesamtstaatlicher Bedeutung unterstützt wurde. Im BfN und im BMU ist das Naturschutzgroßprojekt abgeschlossen. In einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde 2012 eine Übereinkunft zwischen dem Land Brandenburg und dem Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. erzielt, um auch hier das Projekt abzuschließen. Nach Angaben des Vereins hatte dieser die Zuarbeiten zum Abschlussverwendungsnachweis mit Datum vom 04.03.2013 beim Ministerium eingereicht und auf Wunsch des Ministeriums mit Datum vom 17.09.2013 sowie vom 27.11.2013 ergänzt. Dennoch liegt 2016, mithin zehn Jahre nach Abschluss des Projekts vonseiten des BfN und des BMU, in Brandenburg noch immer kein Abschlussverwendungsnachweis vor.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen das Erteilen eines Abschlussverwendungsnachweises und damit gegen den Abschluss des Projektes?

2. Hat das Land nach den genannten Zuarbeiten durch den Verein im Jahr 2013 weitere Zuarbeiten verlangt? Wenn ja, welche konkret?

3. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung den Rechtsstreit mit dem Verein der Freunde des deutsch-polnischen Europa Nationalparks Unteres Odertal in diesem und in mehreren weiteren Verfahren auf die Kanzlei Raue LLP (Rechtsanwalt Hertel) übertragen hat, wenn ja, welche Kosten sind für alle diese Verfahren seit dem Jahr 2000 entstanden?

4. In wie vielen weiteren Fällen steht der Abschlussverwendungsnachweis auch mehrere Jahre nach Abschluss von Projekten aus und welche sind dies?