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Zukunft der Hebammen im Land Brandenburg

Große Anfrage „Zukunft der Hebammen im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 4 MB)

(Nr. 24) Hebammen sind für Frauen wichtige Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um die Geburt. Sie sind für Frauen, die ein Kind erwarten, die entscheidende Vertrau-ensperson. Die Bedeutung der Hebammen für Schwangere und junge Familien haben alle Parteien wiederholt unterstrichen.

Ebenso herrscht Einigkeit darüber, dass die freie Wahl des Geburtsortes gewährleistet bleiben muss. Dieser Auffassung wurde Rechnung getragen, als die Hebammenleistungen von der RVO in das SGB überführt wurden, indem das eigene Heim und das Geburtshaus als Geburtsorte explizit benannt wurden.

Die Aufsichtsbehörden für freiberufliche Hebammen sind die Gesundheitsämter, bei denen freiberufliche Hebammen ihre Tätigkeit nach Art und Umfang an- bzw. abmelden müssen. Der Sicherstellungsauftrag bezüglich der Versorgung mit Hebammenhilfe liegt laut SGB bei den Krankenkassen. Die Aufsicht hierüber obliegt dem Gesundheitsministerium. In den Verträgen der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) mit den Heb-ammenverbänden ist geregelt, dass die Hebammenverbände der GKV monatlich aktualisierte Daten ihrer Vertragshebammen sowie Art und Umfang ihrer Tätigkeit mitzuteilen haben.

Eine Hebamme kann eine Geburt selbstständig ohne einen Arzt durchführen. Andererseits besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme durch einen Arzt, der eine Geburt nur im Notfall ohne eine Hebamme durchführen darf.

Das Aufgabengebiet der Hebammen ist vielfältig und umfasst alle Aspekte der Be-treuung und Beratung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen vor, während und nach der Geburt. Diese Tätigkeit ist außergewöhnlich verantwortungsvoll. Bei freiberuflicher Tätigkeit sind die Arbeitszeiten oft sehr lang und unregelmäßig, es besteht Bereitschaft rund um die Uhr.

Der Verdienst ist, insbesondere bei selbstständig tätigen Hebammen, aufgrund der stark gestiegenen Nebenkosten ausgesprochen gering. Daher waren in der Vergangenheit viele Hebammen gezwungen, ihren Beruf aufzugeben. So stehen in weiten Teilen Brandenburgs keine Hebammen mehr für außerklinische Geburten zur Verfügung. Eine sachgerechte, geschweige denn optimale Versorgung von schwangeren Frauen kann nicht mehr in allen Regionen des Landes gewährleistet werden.