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Aktueller Stand und Planung Windenergie in Brandenburg

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(Nr. 8 – Heide Schinowsky) Für die Umstellung der Energieversorgung der Region Berlin-Brandenburg auf 100 Prozent erneuerbare Energien ist der maßvolle Ausbau der Windenergie not-wendig. Zielsetzung der Energiestrategie 2030 der Landesregierung ist es 2 Prozent der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen. Hieraus sind in den letzten Jahren zunehmend Konflikte erwachsen, zu deren Lösung eine Fortentwicklung der Planungs- und Beteiligungskultur unabdingbar erscheint. Aber auch Fragen des Im-missions- und Naturschutzes, der Versorgungssicherheit und des Netzausbaus so-wie die Wirtschaftlichkeit der Investitionen müssen beim weiteren Ausbau angemes-sene Berücksichtigung finden.

Wir fragen die Landesregierung:

I. Planungs- und Beteiligungskultur

1. Welche der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) verfügen über einen gültigen Teilplan Windenergie?
2. Wann wurden in den RPG jeweils die letzten gültigen Teilpläne Windenergie verabschiedet?
3. Bis wann wollen die fünf RPG in Brandenburg – nach derzeitiger Planung – voraussichtlich jeweils einen neuen Regionalplan/Teilplan Windenergie verabschieden?
4. In welcher Weise unterstützt die Gemeinsame Landesplanung (GL) die RPGs bei der rechtssicheren Planung von Windeignungsgebieten (WEG) durch Regionalpläne für Windenergie?
5. Sieht die Landesregierung einen Aktualisierungsbedarf für die Richtlinie des MIL für die Aufstellung von Regionalplänen vom 3. Juli 2009? Wenn ja, wann ist mit einer Aktualisierung zu rechnen?
6. Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfläche Brandenburgs hat der Außenraum, in dem Windenergieanlagen (WEA) im Sinne des § 35 BauGB privilegiert sind?
7. Welche landesweit einheitlichen Kriterien zur Bestimmung von geeigneten Flächen für WEG beinhalten die fünf Teilpläne Wind (bzw. Entwürfe dazu) in den RPGs?
8. Welche der geplanten neuen Regionalpläne für Windenergie beinhalten einen Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, und welcher Mindestabstand wurde in den anderen Regionalplänen festgelegt?
9. Welchen Anteil an der Gesamtfläche nehmen die Windeignungsflächen in den jeweils aktuellen Entwürfen/aktuell gültigen Plänen ein?
10. Wie oft und wie lange hatten bzw. haben die Bürger im jeweils aktuellsten Planungsverfahren der RPGs die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge einzureichen (aufgeschlüsselt nach Regionalen Planungsgemeinschaften mit Angaben von Zeiträumen; bitte mit Hinweis, wenn noch nicht abgeschlossen)?
11. An wie vielen Orten und zu welchen Zeiten waren die Pläne einsehbar?
12. Wie viele öffentliche Veranstaltungen zur Erläuterung wurden während des Beteiligungsprozesses durchgeführt und wo haben diese stattgefunden?
13. Stehen den Regionalen Planungsstellen ausreichend Finanzmittel und Personal zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der dazu notwendigen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung und wie viele PlanerInnen sind in den jeweiligen Regionalen Planungsstellen konkret damit betraut?
14. Beabsichtigt die Landesregierung, die derzeitigen Personalstellen in den Regionalen Planungsstellen langfristig – über das Jahr 2016 hinaus – zu sichern oder aufzustocken?
15. Konnte die Beteiligung auch online erfolgen?
16. Wie viele Änderungsvorschläge, Eingaben und Hinweise zum Thema Windenergie gab es in den jeweils letzten Planverfahren während des Beteiligungsprozesses?
17. Welcher Anteil der Windenergieplanung war Gegenstand der Eingaben? (Auf die Anzahl der Eignungsflächen bezogen)
18. Wie viele Erörterungstermine zu (Teil-)Regionalplänen Wind und Genehmigungsverfahren zu Windenergieprojekten wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt?
19. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Erörterungstermine in einer Weise organisiert werden sollten, dass auch berufstätige Menschen teilnehmen und ihre
Anliegen vortragen können; z. B. durch eine Dauer bis nach 17:00 Uhr oder durch Terminierung am Wochenende?
20. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 1.000 m zur nächsten Ortslage mit Wohnbebauung? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben)
21. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 800 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben)
22. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 500 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben)
23. Wie viel Prozent der Genehmigungen nach BImSchG für WEA wurden in den letzten 5 Jahren mit einer Bürgerbeteiligung/öffentlichen Auslegung im Genehmigungsprozess erteilt? (Bitte die Rechengrundlage/ absolute Zahl mit angeben)
24. Wie lange dauert ein durchschnittliches BImSchG Genehmigungsverfahren für eine WEA ab der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Genehmigung in Brandenburg? (Bitte um jährliche Statistik für die letzten 10 Jahre, um Entwicklungstendenzen erkennbar zu machen)
25. Wie haben sind die durchschnittlichen Genehmigungsgebühren pro WEA, welche die Antragsstellerinnen zahlen mussten, in den Jahren 2004-2014 entwickelt?

II. Immissions- und Naturschutz

26. Wie hat sich die Größe der errichteten in Brandenburg errichteten WEA (Gesamthöhe, Leistung, Rotordurchmesser) zwischen 2004 und 2014 entwickelt?
27. Wie haben sich die Lärmemissionen der genehmigten Anlagen entwickelt. Wie hoch war der maximale Schallemissionspegel einer typischen Anlage in der jeweiligen Durchschnittsgröße in den Jahren 2004-2014?
28. Wie viele Stunden im Jahr erreicht eine durchschnittliche WEA den maximalen Schallwert? (da die Anlagen und Standorte sehr unterschiedlich sind, könnten auch 3-4 typische Beispiele den schwer zu ermittelnden Durchschnittswert ersetzen)
29. Wie viele Fälle von Überschreitungen der genehmigten Immissionswerte wurden in den letzten 10 Jahren bei Anwohnern von Windenergieanlagen festgestellt?
30. Welche Konsequenzen wurden aus den gemessenen Überschreitungen gezogen?
31. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die prognostizierten Schallwerte nach Inbetriebnahme durch ein unabhängiges Fachinstitut überprüfen zu lassen?
32. Welcher Anteil der Windenergieanlagen muss aus Lärmschutzgründen nachts mit verminderter Leistung laufen, um Lärmschutzauflagen gerecht zu werden?
33. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlage aus Artenschutzgründen (z. B. Fledermausschutz) zeitweise abzuschalten?
34. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlagen aus Schattenwurfgründen zeitweise abzuschalten?
35. Liegen der Landesregierung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder Studien zu gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall vor und welche Rückschlüsse lassen sich daraus gegebenenfalls bezüglich einer Gesundheitsgefährdung von Anwohnern ziehen?
36. Wie hoch waren die durchschnittlichen Ausgleichszahlungen bzw. Kosten von Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur von Anlagenbetreibern bei der Errichtung der Anlagen in den Jahren 2004-2014 pro Anlage und insgesamt?
37. Wie berechnen sich die Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaftsbild bei WEA?
38. Welcher Anteil der vorgesehen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus BImSchG-Genehmigungen für WEA wurde in den letzten 5 Jahren als Ausgleichszahlung in den Brandenburger Naturschutzfonds geleistet.
39. Welche Maßnahme ergreift der Brandenburger Naturschutzfonds, um darzustellen, mit welchen Geldern welche Maßnahmen in welchen Gemeinden vorgenommen wurden?
40. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine transparentere Darstellung der Mittelverwendung sowohl die Wertschätzung der Arbeit des Naturschutzfonds als auch die Wertschätzung der Geldgeber verbessern könnte?
41. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg befinden sich in ökologisch geringwertigen Forstgebieten?
42. Wurden außerhalb dieser ökologisch geringwertigen Forstgebiete in Brandenburger Wäldern Windeignungsgebiete ausgewiesen oder Genehmigungen für WEA erteilt? Wenn ja, warum, wie viele und wo?
43. Wie stellen die Genehmigungsbehörden in den Auflagen der Genehmigungen sicher, dass bei WEA im Wald die Eingriffe in den Wald bei Bau und Betrieb der WEA minimiert werden und welche Regeln gibt es dafür?
44. Welche Regeln stellen sicher, dass die Abholzungen beim Bau von Windenergieanlagen gleichwertig ausgeglichen werden und durch welche Behörde wird dies überprüft?
45. Wie viele Brände von Windenergieanlagen gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welchem Anteil der installierten Anlagen entspricht dies?
46. Wie viele der Brände (aus der vorhergehenden Frage) konnten sich auf benachbarte Felder, Wälder oder Gebäude ausbreiten?
47. Wie viele Unfälle durch Eisabwurf gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
48. Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen (bitte getrennt auflisten) durch Windenergieanlagen wurden in den letzten Jahren gezählt, und welche Anzahl an Schlagopfern (Vögel und Fledermäuse) wurden von wissenschaftlichen Studien errechnet?
49. Wie werden Schlagopfer an WEA erfasst und durch wen erfolgt die Zählung von Schlagopfern?
50. Wie werden Schlagopfer an Hochspannungsleitungen und im Verkehr erfasst und durch wen erfolgt die Zählung?
51. Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen durch Freileitungen, Autoverkehr und Gebäude (bitte getrennt auflisten) werden von wissenschaftlichen Studien für Brandenburg errechnet?

III. Versorgungssicherheit und Netzausbau

52. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch der Region Brandenburg-Berlin hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg und Berlin?
53. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg?
54. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Windenergie in Brandenburg?
55. Wie viele kWh pro Jahr und installierter kW Nennleistung werden in Brandenburg von den WEA durchschnittlich erzeugt und wie hat sich dieser Durchschnittswert in den letzten zehn Jahren entwickelt?
56. Kann die Landesregierung an einem Beispiel darlegen, welcher Jahresertrag (in MWh) mit einer typischen modernen WEA mit 3 MW Nennleistung und 180-200 m Gesamthöhe in einer typischen Brandenburger Region erzielt werden kann?
57. In welchem Umfang hat es in Brandenburg in den letzten 5 Jahren wegen Netzengpässen Leistungsreduzierungen und Abschaltungen von WEAs gegeben? (Anzahl der Eingriffe im Jahr, für jedes einzelne Jahr, um Trend erkennbar zu machen)
58. Wie viel Prozent der Stromerzeugung aus WEAs in Brandenburg war von den Abschaltungen betroffen? (ggf. Näherungswert)
59. Wie häufig hat die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2014 im Regelgebiet von 50 Hertz mehr als 50% des jeweils aktuellen Energieverbrauchs erreicht und für wie lange?
60. Wie viele Stunden im Jahr 2014 betrug die Einspeiseleistung aller Erneuerbaren Energieanlagen in Brandenburg weniger als 390 MW (entspricht weniger als 25 % des durchschnittlichen Endenergie-Stromverbrauchs in Brandenburg 2010 laut LAK Energiebilanzen)?
61. Wie viele km 380 kV Freileitungen sollen nach dem aktuellen Bundesnetzplan in Brandenburg in den nächsten 10 Jahren neu gebaut werden?
62. Wie viele km 110 kV Leitungen sollen nach den aktuellen Planungen in den nächsten 10 Jahren in Brandenburg neu gebaut werden?
63. Wie viele km 110 kV Leitungen gibt es in Brandenburg und welcher Anteil davon ist unterirdisch verlegt?
64. Welcher Anteil der geplanten 110 kV-Leitungen wird als Erdkabel geplant?
65. Gibt es Planungen, vorhandene 110 kV-Leitungen im Rahmen einer Ertüchtigung unter die Erde zu verlegen?
66. Wie viel Prozent des Stromverbrauchs werden in Brandenburg über intelligente Zähler abgerechnet?
67. Ist die Einführung von intelligenten Zählern auch für Privathaushalte vorgesehen und wenn ja wann?
68. Ist es gewerblichen und privaten Stromkunden in Brandenburg flächendeckend möglich bei den jeweiligen Grundversorgern einen Stromtarif mit flexiblen Preisen zu wählen?
69. Wie viele Industriebetriebe in Brandenburg bieten „positive Regelenergie“ an (d. h. dass sie Geld damit verdienen, dass sie zu Zeiten hoher Nachfrage und knappem Angebot ihren Strombezug herunterfahren)
70. Was plant die Landesregierung und was ist ihr an Planungen der Netzbetreiber bekannt, um in Brandenburg die intelligente Netzsteuerung – mit Hilfe von Nachfrageflexibilität, Speichern und Stromumwandlung – auszubauen und die Versorgungssicherheit für Strom zu verbessern? Wie ist der Zeitplan dafür?

IV. Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie

71. Wie viel EEG-Umlage zahlen Brandenburger Stromverbraucher im Jahr und wie viel EEG-Zahlungen fließen pro Jahr an Brandenburger EEG-Anlagenbetreiber? (Zahlungsbilanz)
72. Wie hoch sind die vom Land und den Kommunen vereinnahmten Steuern aus dem Betreib von Windenergieanlagen (Jahresscheiben)?
73. Wie viele Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) sind direkt mit dem laufenden Betrieb und der Wartung von Windenergieanlagen in Brandenburg verbunden?
74. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Windenergie für die Wertschöpfung in den Ländlichen Regionen Brandenburgs ein?
75. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
76. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Wert von Immobilien in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
77. Welchen Anteil haben landeseigene Flächen (inkl. Besitz landeseigener Unternehmen) an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete
78. Wie viele dieser Flächen wurden an kommunale Energieversorger oder regionale Energiegenossenschaften zur Windenergienutzung verpachtet?
79. Welche Einnahmen hat das Land Brandenburg (und landeseigene Gesellschaften) aus dem Verkauf und der Verpachtung von Land an Betreiber von WEA bisher erzielt?
80. Welchen Anteil haben Flächen in kommunalem Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg?
81. Welchen Anteil haben Flächen in BVVG-Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg?
82. Haben die Kommunen ein Vorrecht bzw. Vorkaufsrecht, wenn auf BVVG Flächen die Windenergienutzung ausgeschrieben oder diese zur Flächen innerhalb von Windeignungsflächen veräußert werden?
83. Werden Kommunen bzw. kommunale Unternehmen als Investoren bei der Verpachtung oder dem Verkauf von landeseigenen Flächen zur Nutzung durch Windenergie bevorzugt? Wenn nein, warum nicht?
84. Wie viele Beteiligungen von Kommunen, Stadtwerken oder kommunalen Unternehmen in Brandenburg an Windenergieanlagen in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt?
85. Wie viele WEA werden in Brandenburg von Brandenburger Genossenschaften, Stiftungen oder als Bürgerenergieanlagen betrieben, an denen sich die Anwohner der Anlage anteilig beteiligen konnten?
86. Welche in Brandenburg realisierten alternativen Beteiligungsmodelle zur wirtschaftlichen Teilhabe von Anwohnern am Erfolg von Windenergieanlagen sind der Landesregierung bekannt (Beispiele und/oder Auflistung)?
87. Gelten für den gewerblichen Betrieb einer Windenergieanlage besondere Regeln im Vergleich zu anderen Gewerbearten? Wenn ja, welche und wie wirken sich diese auf die Höhe der Gewerbesteuer insgesamt und die Zahlung der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde aus.
88. Wie können die kommunalen Kämmerer überprüfen, ob Betreiber von WEA ordnungsgemäß Gewerbesteuern abführen und der vorgesehene Anteil von mindestens 70 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer in den Standortgemeinden ankommen? Falls Nein: Welche Änderungen wären notwendig, um dies in Zukunft sicherzustellen und unterstützt die Landesregierung ein solches Anliegen der kommunalen Kämmerer?
89. Welchen Einfluss hat die Bebauung eines Grundstücks mit einer WEA auf die Höhe der Grundsteuer?
90. Welchen Einfluss hat der Wertgewinn eines Grundstückes durch die Bebauung mit einer WEA auf die Grundsteuer?